Vorankündigung
Vorbereitungslehrgänge auf die Staatliche Fischerprüfung 2012
Sehr geehrte Interessentinnen, sehr geehrte Interessenten!
Wie auch in diesem Jahr bietet der Fischereiverein Augsburg e.V. für die Staatliche Fischerprüfung 2012 zwei Vorbereitungslehrgänge an.
Dabei sollen wieder in unserem Vereinsheim ein, insbesondere für Berufstätige und Jugendliche von der Terminierung her geeigneter, Kompaktkurs (jeweils samstags, 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr) sowie ein Dienstag-/ Freitag- Abendkurs (jeweils dienstags und freitags von 19 Uhr bis 21 Uhr) durchgeführt werden.
Anbei finden Sie den Terminplan der beiden vom Fischereiverein Augsburg e.V. für die Staatliche Fischerprüfung 2012 (herkömmliche Form, erster Samstag im März) angebotenen Lehrgänge. Nähere Informationen erhalten sie hierzu jeweils dienstags und freitags zwischen 17 Uhr und 20 Uhr in der Geschäftsstelle des Vereins, Holzbachstraße 12 ½, 86152 Augsburg, Tel. 0821/33362. Dort können Sie sich auch persönlich für die Kurse anmelden. Anmeldeschluss für den Dienstags- Freitags- Lehrgang ist der 14. Oktober 2011, für den Samstagskurs endet die Anmeldemöglichkeit mit dem 8. November.
ACHTUNG !!!: Diese Anmeldeschlüsse gelten aber nur, solange die Aufnahme weiterer Kursteilnehmer für das Erreichen Ihres Kurserfolges verantwortbar ist, da wir die Qualität des Unterrichts eindeutig vor die Quantität der Kursteilnehmer stellen. Bei vorzeitiger Füllung der Kurse endet der Anmeldeschluss entsprechend früher! Es gilt also: Sobald die Kurslisten voll sind, werden keine Interessenten mehr aufgenommen!
Unsere erfahrenen und engagierten Referenten – der FVA bietet seit über 20 Jahren sehr erfolgreich Lehrgänge an - sind zudem stets bemüht, Ihnen elementare praxisrelevante Dinge zu vermitteln, die Ihnen beim Einstieg in Ihre neue Passion und für Ihr weiteres Anglerleben sehr hilfreich sind.
Ralf Schmid, Schulungsleiter des FVA
Hier finden Sie den Terminplan [13 KB]
Der Weg zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern
Die staatliche Fischerprüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Mit bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen.
Lehrgangspflicht!
Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen.
Bewerber, die den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Prüfung nicht vorlegen können werden nicht zur Prüfung zugelassen.
